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IWB 3/2016 S. 84

Italien | Mini-One-Stop-Shop – Reverse-Charge-Verfahren

[i]Änderungen im AnwendungsbereichIn Italien wurde Unternehmern, die Telekommunikationsleistungen, Fernseh- und Rundfunkleistungen sowie elektronische Dienstleistungen erbringen und dazu am Verfahrens der „Kleinen Einzigen Anlaufstelle“ („Mini-One-Stop-Shop“ oder MOSS) teilnehmen, rückwirkend zum die Pflicht erlassen, italienischen Verbrauchern Rechnungen auszustellen. Bei direkter Registrierung in Italien sollen Kunden aber auch weiterhin Rechnungen verlangen können. Zunächst mit Wirkung bis zum soll das Reverse-Charge-Verfahren auch auf die Lieferung von Spielekonsolen, Tablet-Computern, PCs, Laptops und (unter näher bezeichneten Voraussetzungen) integrierten Schaltkreisen Anwendung finden. Ein Einführungsdatum wurde noch nicht bekannt – notfalls soll die Regelung im Wege einer Verwaltungsanwei...