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Einkommensteuer | Verfall von Knock-out-Produkten
Verfällt eine Option automatisch mit dem Überschreiten einer bestimmten Kursschwelle durch den zugrunde liegenden Basiswert, ist der Tatbestand des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 EStG erfüllt.
Der BFH entschied zum Streitjahr 2006 und damit zur alten Rechtslage vor Einführung der AbgeltungsteuerS. 117 ab dem Veranlagungszeitraum 2009. Nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 Satz 1 EStG 2002 in der vor 2009 gültigen Fassung waren als private Veräußerungsgeschäfte steuerbar „Termingeschäfte, durch die der Stpfl. einen Differenzausgleich oder einen durch den Wert einer veränderlichen Bezugsgröße bestimmten Geldbetrag oder Vorteil erlangt, sofern der Zeitraum zwischen Erwerb und Beendigung des Rechts auf einen Differenzausgleich, Geldbetrag oder Vorteil nicht mehr als ein Jahr beträgt“. Dieser Tatbestand ist mangels „Beendigung“ n...BStBl 2012 II S. 454