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LAG Düsseldorf 10.08.2015 9 Sa 421/15, NWB 6/2016 S. 399

Arbeitsrecht | Bloßer Gesellschafterwechsel kein Betriebsübergang i. S. des § 613a BGB

Ein „Unternehmensübergang“ in Form eines bloßen Gesellschafterwechsels („share deal“) ohne gleichzeitigen Wechsel auch des Arbeitgebers bzw. Betriebsinhabers wird von der RL 2001/23 EG vom (ABl EG Nr. L 82 S. 16) nicht erfasst, auch wenn dort vom „Übergang des Unternehmens“ die Rede ist.

Anmerkung:

Da der EuGH die Anwendung von Tarifverträgen infolge dynamischer Verweisungen bei anschließendem Betriebsübergang auf einen Erwerber zumindest dann als unzulässigen [i]Kastenbauer, NWB 51/2009 S. 4018Eingriff in dessen unternehmerische Freiheit verstanden wissen will, wenn jener auf die Verhandlungen der Bedingungen keinen Einfluss hatte (, Mark Alemo-Herron u. a., ZIP 2013 S. 1686), sah sich der Arbeitgeber im Streitfall an die tarifvert...

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