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LSG Sachsen-Anhalt Urteil v. - L 2 EG 5/12

Gesetze: BEEG § 2 Abs. 3; BEEG § 2 Abs. 9; BEEG § 2 Abs. 8

Leitsatz

Leitsatz:

Bei der Ermittlung der Differenz zwischen dem Einkommen aus gewerblicher Tätigkeit vor der Geburt des Kindes und dem Einkommen aus Erwerbstätigkeit nach der Geburt muss für die Leistungsbemessung konkret das in den Monaten des Elterngeldbezuges erzielte Einkommen gegengerechnet werden, es kann kein Durchschnittsgewinn im Rahmen einer Jahresbetrachtung angesetzt werden.

Fundstelle(n):
UAAAF-49269

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