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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 11 EG 109/15

Gesetze: BEEG § 4

Leitsatz

Leitsatz:

Lebensmonate des Kindes, in denen Mutterschaftsgeld bezogen wurde, gelten nach § 4 Abs. 3 Satz 2 BEEG in der vom bis zum geltenden Fassung (vgl jetzt § 4 Abs. 5 Satz 3 BEEG) als Monate, für die die Mutter Elterngeld bezogen hat (sog . Anspruchsverbrauch). Dies gilt auch dann, wenn Mutterschaftsgeld nur für wenige Tage bezogen wurde und die Mutter im restlichen Monat gar nicht zum anspruchsberechtigten Personenkreis gehört hat, weil sie einer Erwerbstätigkeit von mehr als 30 Wochenstunden nachgegangen ist. "

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStR 2016 S. 1380 Nr. 24
IAAAF-49247

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