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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 10 U 2863/13

Gesetze: SGB 7 § 2 Abs 1 Nr 8 Buchst b

Leitsatz

Leitsatz:

Verbrüht sich ein internatsmäßig untergebrachter, zehnjähriger Schüler außerhalb von schulischen Veranstaltungen beim Inhalieren, so handelt es sich um einen Arbeitsunfall in der Schülerunfallversicherung, wenn das Inhalat (Topf mit heißem Wasser) durch die schulischen Betreuer vor ihm auf den Tisch gestellt wurde.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
TAAAF-49132

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