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LSG Baden-Württemberg Beschluss v. - L 10 R 2534/14

Gesetze: SGG § 106 Abs 1

Leitsatz

Leitsatz:

Ist nicht erkennbar, welches Begehren mit der Berufung verfolgt wird und weigert sich der Berufungsführer, einen Sachantrag zu stellen, fehlt es am Rechtsschutzbedürfnis für das Berufungsverfahren.

Fundstelle(n):
CAAAF-49129

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