Prüfungsklassiker Steuerlehre für Steuerfachangestellte
2. Aufl. 2016
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3. Körperschaftsteuer
Die Körperschaftsteuer ist Bestandteil Ihrer Steuerwesen-Klausur. Prüfungsschwerpunkte (sowohl vom Umfang und damit einhergehend mit der zu erreichenden Punktzahl) dieser Klausur sind die Einkommensteuer und die Umsatzsteuer.
Erfahrungsgemäß werden für den KSt-Teil ca. 10 Punkte vergeben.
Bei einer Bearbeitungszeit von insgesamt 150 Minuten für die gesamte Klausur Steuerwesen entfällt damit auf die Körperschaftsteuer eine Viertelstunde (10 Punkte • 1,5 Minuten). Auf einen ersten Blick mag diese Bearbeitungszeit erschreckend kurz erscheinen, führt aber aus Sicht des Prüfungsamtes dazu, dass in diesem Bereich (anders als in der ESt und der USt) nicht sonderlich in die Tiefe abgeprüft werden kann.
Meistens ist der KSt-Sachverhalt auf einer einzigen Seite (max. zwei Seiten) dargestellt und meistens ist Aufgabenstellung die Ermittlung des zu versteuernden Einkommens (zvE), die Ermittlung der festzusetzenden Körperschaftsteuer und die Ermittlung des festzusetzenden Solidaritätszuschlags. Alternativ könnte nach der Höhe der zu bildenden Körperschaftsteuerrückstellung und nach der Höhe der zu bildenden Rückstellung für den Solidaritätszuschlag gefragt werden.
Die Kürze...