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Steuerrecht | Verteilung eines Mehrgewinns bei einer Personengesellschaft
Ein Mehrgewinn, der bei einer Personengesellschaft aufgrund einer Außenprüfung festgestellt wird, ist nach dem im Prüfungszeitraum geltenden vertraglichen Gewinnverteilungsschlüssel auf die Gesellschafter zu verteilen. Dies gilt auch dann, wenn der Mehrgewinn auf einer Kürzung von Betriebsausgaben beruht, die ausschließlich einem der Gesellschafter zugute kam.
Eine Änderung der Gewinnverteilungsabrede, die erst nach dem Prüfungszeitraum erfolgt, wird [i]Keine rückwirkende Änderung der Gewinnverteilungsteuerlich nicht akzeptiert. Änderungen der Gewinnverteilung gelten immer nur für die Zukunft. S. 109
Im Streitfall hatte der Prüfer Marketingaufwendungen einer ärztlichen Gemeinschaftspraxis gekürzt, die an [i]Mehrgewinn durch Kürzung von Betriebsausgaben eine GmbH geflossen waren, deren Anteile einer der beiden Praxisinhaber hielt. Der andere Gesellschafter der Gemeinsc...