Arbeitshilfe - Stand: 14.03.2018

Kindergeldanspruch besteht für im Rahmen von sog. Erziehungsstellenverträgen in den Haushalt aufgenommene Kinder

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Berücksichtigung von Pflegekindern:

1. Handelt es sich bei einer Erziehungsstelle grundsätzlich um eine sonstige betreute Wohnform i.S.d. § 34 SGB VIII, die einen Kindergeldanspruch ausschließt?

2. Welche zeitliche Bindungswirkung kommt einem Urteil zu, das im Rahmen einer Untätigkeitsklage über einen Kindergeldanspruch befindet?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
EAAAF-48836