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Gesellschaftsrecht | Grundbuchberichtigung bei Gesellschafterwechsel innerhalb einer GbR kraft Erbfolge
Verstirbt der Gesellschafter einer zweigliedrigen grundbesitzenden GbR, wird das Grundbuch hinsichtlich des Gesellschafterbestands unrichtig und die Vermutungswirkung des § 899a BGB zum Kreis der Gesellschafter nicht mehr erfüllt. In diesem Fall setzt die dann erforderlich gewordene Berichtigung (§ 47 Abs. 2 GBO) des Grundbuchs durch Eintragung des Rechtsnachfolgers des verstorbenen Gesellschafters voraus, dass entweder der Unrichtigkeitsnachweis (§ 22 Abs. 1 GBO) geführt wird oder Berichtigungsbewilligungen unter [i]Singer, NWB 27/2015 S. 2000schlüssiger Darlegung der Grundbuchrichtigkeit vorgelegt werden, was dann aber zugleich auch übereinstimmende Erklärungen der Gesellschafter und Erben in grundbuchmäßiger Form zum Inhalt des Gesellschaftsvertrags fordert (vgl. 2Z...