Einkommensteuergesetz Kommentar
1. Aufl. 2016
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§ 80 Anbieter
Literatur: Risthaus, Steuerliche Fördermöglichkeiten für eine zusätzliche private Altersvorsorge nach dem Altersvermögensgesetz (AVmG), DB 2001, 1269.
A. Allgemeine Erläuterungen
1Normzweck und Bedeutung der Vorschrift: § 80 EStG regelt den Kreis der Anbieter von steuerlich geförderten Altersvorsorgeverträgen und öffnet den Markt für Altersvorsorgeprodukte für eine größere Zahl von Anbietern und ermöglicht damit einen Wettbewerb, der sich zugunsten der private Vorsorge betreibenden Steuerpflichtigen auswirken soll.
2Entstehung und Entwicklung der
Vorschrift:
AVmG v.
:
Die
Vorschrift wurde mit dem AVmG eingeführt. Die Regelung der Altersvorsorgezulage
war nach dem Gesetzentwurf zum AVmG zunächst in
§ 10a EStG
enthalten und wurde erst im Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens im neuen
Abschn. XI verselbständigt.
Durch das StÄndG 2001 v. erfolgte eine Erweiterung des Anbieterbegriffs um die in § 82 Abs. 2 EStG genannten Versorgungseinrichtungen, um die betriebliche Altersvorsorge in den Förderbereich einzubeziehen, soweit sie durch Pensionsfonds, Pensionskassen oder Direktversicherungen erfolgt.
3–5(Einstweilen frei)
B. Systematische Kommentierung
6Anbieter von Altersvorsorgeverträgen ...