Einkommensteuergesetz Kommentar
1. Aufl. 2016
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§ 76 Pfändung
Dienstanweisung zum Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz (DA-KG).
A. Allgemeine Erläuterungen
1Normzweck und wirtschaftliche Bedeutung der Vorschrift: § 76 EStG regelt den Umfang der Pfändbarkeit des Kindergelds. § 76 Satz 1 EStG beinhaltet einen besonderen Pfändungsschutz für das Kindergeld. § 76 Satz 2 EStG regelt die Ermittlung des pfändbaren Betrages.
2Entstehung und Entwicklung der Vorschrift: Die Vorschrift wurde im Zusammenhang mit der Neuregelung der einkommensteuerrechtlichen Kindergeldvorschriften ab 1996 in das EStG aufgenommen und wurde seitdem mehrfach geändert.
3Geltungsbereich: § 76 EStG ist Bestandteil des verfahrensrechtlichen Teils des X. Abschnitts des EStG ein.
4Verhältnis zu anderen Regelungen: Die Vorschrift übernimmt die in § 54 Abs. 5 SGB I enthaltenen Pfändungsbeschränkungen für das steuerliche Kindergeld. Soweit das Kindergeld nach § 76 EStG überhaupt pfändbar ist, muss das Kind wegen der rückständigen gesetzlichen Unterhaltsansprüche zunächst im Verfahren vor dem Familiengericht einen Vollstreckungstitel erwirken.
5–7(Einstweilen frei)
B. Systematische Kommentierung
I. Pfändung des Kindergeldes nur bei Unterhaltsanspruch eines bei der Kindergeldfestsetzung berücksichtigten Kindes (§ 76 Satz 1 EStG)
8§ 76 EStG enthält Pfändungsbeschränk...