Einkommensteuergesetz Kommentar
1. Aufl. 2016
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 73 (weggefallen)
Allgemeine Erläuterungen
I. Normzweck und wirtschaftliche Bedeutung der Vorschrift
1Die Vorschrift regelte die Auszahlung des Kindergeldes durch private Arbeitgeber. Danach erhielten Arbeitnehmer, die in einem Dienstverhältnis zu einem privaten Arbeitgeber standen, für Zeiträume vor dem das nach § 70 EStG von der Familienkasse festgesetzte Kindergeld zusammen mit dem Arbeitslohn ausgezahlt. Bindende Grundlage für die Auszahlung war eine von der Familienkasse ausgestellte und dem Arbeitgeber vorzulegende Kindergeldbescheinigung. Das auszuzahlende Kindergeld entnahm der Arbeitgeber der von ihm einzubehaltenden Lohnsteuer.
II. Entstehung und Entwicklung der Vorschrift
2Die Vorschrift wurde im Zusammenhang mit der Neuregelung der einkommensteuerrechtlichen Kindergeldvorschriften durch das JStG 1996 v. in das EStG eingefügt. Der Verordnungsgeber hatte von der Ermächtigungsgrundlage des Abs. 3 durch die VO zur Auszahlung des Kindergelds an Arbeitnehmer außerhalb des öffentlichen Dienstes (Kindergeldauszahlungs-Verordnung – KAV) v. Gebrauch gemacht. Durch das StEntlG 1999 v. wurden § 73 EStG und die KAV mit Wirkung ab wieder aufgehoben. Die Übertragung der Auszahlung des Kindergeldes...