Einkommensteuergesetz Kommentar
1. Aufl. 2016
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§ 61 (weggefallen)
Allgemeine Erläuterungen
I. Normzweck und wirtschaftliche Bedeutung der Vorschrift
1§ 61 EStG a. F. regelte die Entlastung bei niedrigen Erwerbseinkommen im Lohnsteuerverfahren und wurde gemeinsam mit § 32c EStG a. F. (später § 32d EStG a. F.) auf Beschluss des Haushaltsausschusses in das EStG aufgenommen. Beide Vorschriften enthielten Übergangsregelungen zur Steuerfreistellung des Existenzminimums Steuerpflichtiger mit geringem Einkommen. Sie lösten Verwaltungsanordnungen ab, die für den VZ 1993 ergangen waren. Die Vorschrift galt nur für die VZ 1993 bis 1995.
II. Entstehung und Entwicklung der Vorschrift
2Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms (FKPG) in das EStG eingefügt und durch JStG 1996 wieder aufgehoben.