Einkommensteuergesetz Kommentar
1. Aufl. 2016
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§ 53 Sondervorschrift zur Steuerfreistellung des Existenzminimums eines Kindes in den Veranlagungszeiträumen 1983 bis 1995
BStBl 2000 I 413.
Literatur: Kanzler, Neue Entwicklungen zur Familienbesteuerung, FR 1999, 512; Korn, NWB Aktuelles, 356 (5/1999); Nolde, Änderungen im Familienleistungsausgleich durch das Familienförderungsgesetz vom , FR 2000, 187; Ross, Rückwirkende Anhebung des kindbedingten Existenzminimums 1983-1995 durch das Gesetz zur Familienförderung, DStZ 2000, 205.
Allgemeine Erläuterungen
1Rechtsentwicklung: Die Vorschrift wurde durch FamFördG v. in das EStG eingefügt und regelte die rückwirkende Steuerfreistellung des Existenzminimums der Kinder in den VZ 1983 bis 1995. Damit reagierte der Gesetzgeber auf drei Beschlüsse des zum einkommensteuerlichen Existenzminimum für Kinder in den VZ 1985, 1987 und 1988. Zugleich wurde das Bundeskindergeldgesetz um eine Sondervorschrift zur Steuerfreistellung des Existenzminimums eines Kindes in den VZ 1983 bis 1995 durch Kindergeld ergänzt.
2Durch Zeitablauf überholte Regelung: Da die Vorschrift nur auf Fälle anzuwenden war, in denen die Einkommensteuer noch nicht formell bestandskräftig gewesen oder hinsichtlich der Höhe der Kinderfreibeträge vorläufig festgesetzt worden war, ...