Einkommensteuergesetz Kommentar
1. Aufl. 2016
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§ 45c (weggefallen)
Allgemeine Erläuterungen
I. Normzweck und wirtschaftliche Bedeutung der Vorschrift
1§ 45c EStG regelte die Erstattung von Kapitalertragsteuer im Sammelantragsverfahren in Sonderfällen und erweiterte die Erstattungsregelung in § 45b EStG in Fällen mit geringen Beträgen.
II. Entstehung und Entwicklung der Vorschrift
2Die Vorschrift hat keine aktuelle Bedeutung mehr. Die Regelung wurde durch das KStRefG vom 1976 zunächst als § 45b EStG in das EStG eingefügt und durch das SrRefG 1990 später in § 45c EStG weitergeführt. Die Vorschrift wurde durch das UntStRefG 2008 mit Wirkung ab 2009 aufgehoben.