Einkommensteuergesetz Kommentar
1. Aufl. 2016
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§ 45b (weggefallen)
Allgemeine Erläuterungen
I. Normzweck und wirtschaftliche Bedeutung der Vorschrift
1§ 45b EStG regelte die Erstattung von Kapitalertragsteuer im Sammelantragsverfahren für bestimmte Fälle und ergänzte hierbei die Erstattungsregelung im Einzelantragsverfahren nach § 44b Abs. 1 EStG.
II. Entstehung und Entwicklung der Vorschrift
2Die Vorschrift hat keine aktuelle Bedeutung mehr. Die Regelung wurde durch das StSenkG v. in das EStG eingefügt. Durch das AmtshilfeRLUmsG v. wurde die Vorschrift mit Wirkung für nach dem zufließende Kapitalerträge aufgehoben.