Einkommensteuergesetz Kommentar
1. Aufl. 2016
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§ 34b Steuersätze bei Einkünften aus außerordentlichen Holznutzungen
§§ 51, 68 EStDV; BStBl 2012 I 595; BewRL = BStBl 1967 I 397 und 1968 I 223; Nutzungssatz-Richtlinien, FM NRW v. – Inf L 150.
Literatur: Ortenburg/Ortenburg, Zur Bedeutung des „stehenden Holzes“ bei der Besteuerung der Forstwirtschaft, DStZ 2005, 782; Ortenburg, 1 ha-Grenze und 10 %-Grenze führen zu unsachgemäßen Ergebnissen, NWB 2009, 3344; Wiegand, Das StVereinfG 2011 aus der Sicht der LuF, NWB 2011, 3606.
A. Allgemeine Erläuterungen
I. Normzweck und wirtschaftliche Bedeutung der Vorschrift
1Für die Forstwirtschaft ist aus natürlichen Gründen nicht klar abgrenzbar, ob eine Holznutzung noch eine „Waldrente“, also quasi Einkommen oder ob schon ein Eingriff in das Waldkapital, quasi eine Vermögensumschichtung vorliegt.
2In der Forstwirtschaft werden im Zeitpunkt der Veräußerung des geernteten Holzes stille Reserven aufgedeckt, die sich während der Wachstumsperiode des Holzes (in ca. 80 bis 200 Jahren) gebildet haben. Die Vorschrift bezweckt deshalb eine Tarifvergünstigung bei bestimmten Einkünften und zwar den Einkünften aus außerordentlichen Holznutzungen, wenn eine Aufdeckung stiller Reserven gegen den Willen des Stpfl. erfolgt. Der Gesetzgeber geht dabei typi...