Einkommensteuergesetz Kommentar
1. Aufl. 2016
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§ 27 Zusammenveranlagung mit Kindern (weggefallen)
Allgemeine Erläuterungen
I. Normzweck und wirtschaftliche Bedeutung der Vorschrift
1Die Regelung sah eine Form der Zusammenveranlagung zwischen Eltern und Kindern vor. Hierbei wurden sämtliche Einkünfte der Familie zusammengerechnet und der Besteuerung unterworfen. Im Zuge der Veranlagung wurde allerdings kein Familiensplitting angewandt, womit die damalige Regelung nicht identisch ist mit den derzeit diskutierten Modellen eines Familiensplittings, welches die Anzahl der beteiligten Kindern in einem Splittingfaktor berücksichtigt.
II. Entstehung und Entwicklung der Vorschrift
2Die Vorschrift zur Zusammenveranlagung von Eltern und ihren Kindern ging auf § 23 EStG 1925 zurück und wurde im Zeitablauf mehrmals hinsichtlich der zu berücksichtigenden Einkünfte der Kinder modifiziert. Das Bundesverfassungsgericht hat die Regelung mit Entscheidung vom für nichtig erklärt.