Einkommensteuergesetz Kommentar
1. Aufl. 2016
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§ 15 Einkünfte aus Gewerbebetrieb
b) Gewerbebetrieb (§ 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2)
1Anm. d. Red.: Offensichtlich redaktioneller Verweisfehler des Gesetzgebers, statt „Absatzes 1 Nummer 1“ richtig „Absatzes 1 Satz 1 Nummer 1“.
Literatur: Horst, Nießbrauch im Betriebsvermögen, BBK 2013, 521; Moorkamp, Photovoltaikanlagen im Einkommensteuerrecht, StuB 2014, 515; Schmudlach, Fallstricke bei der Besteuerung doppelstöckiger Personengesellschaften, NWB 2015, 1765; Kraft/Schreiber,Die unterschiedliche Ausprägung von Mitunternehmerinitiative und Mitunternehmerrisiko - Analyse des NWB 2016, 1492 .
A. Allgemeine Erläuterungen
I. Normzweck und wirtschaftliche Bedeutung der Vorschrift
1§ 15 EStG ist die Hauptnorm zur Bestimmung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb i. S. v. § 2 Abs. 1 Nr. 2 EStG und eröffnet damit die Anwendung der Gewinnermittlungsvorschriften gem. §§ 4 ff. EStG. § 15 Abs. 2 EStG definiert den Gewerbebetrieb als Typus, der über den Anwendungsbereich des EStG hinaus abstrahlt, z. B. bei der Bestimmung des Gewebetriebs i. S. v. § 2 GewStG. Neben den Gewinnermittlungsvorschriften knüpfen noch weitere Normen an die Einkünfte aus Gewerbetrieb und damit maßgeblich an § 15 EStG an.