Einkommensteuergesetz Kommentar
1. Aufl. 2016
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§ 10i Vorkostenabzug bei einer nach dem Eigenheimzulagengesetz begünstigten Wohnung (weggefallen)
Literatur: Meyer, Neuregelung des Vorkostenabzugs gemäß § 10i EStG, FR 1996, 197.
Allgemeine Erläuterungen
1Bei dieser Vorschrift handelt es sich um eine reduzierte Fortführung des § 10e Abs. 6 EStG, der grundsätzlich ab 1996 nicht mehr zur Anwendung kommt (vgl. KKB/Eckardt, § 10e EStG Rn. 4). Die Vorkostenpauschale (§ 10i Abs. 1 Nr. 1 EStG) ist an Wohnungen geknüpft, die dem EigZulG unterfallen. Der in § 10i Abs. 1 Nr. 2 EStG geregelte Abzug von Erhaltungsaufwendungen, die mit der Herstellung oder Anschaffung des geförderten Objekts in unmittelbarem Zusammenhang stehen, ist hingegen nicht durch die Gewährung einer Eigenheimzulage bedingt.
2§ 10i EStG wurde im Hinblick auf die Neukonzeption der Wohneigentumsförderung (Umstellung auf eine progressionsneutrale Förderung im Wege der Eigenheimzulage) als systemfremd kritisiert, da sich hierdurch eine verwaltungsaufwendige duale Förderung ergibt.
3Eingeführt wurde
§ 10i EStG
durch das WohneigNeuRG v. .
Der
Vorkostenabzug konnte in Anspruch genommen werden, wenn der Herstellungsbeginn
oder die Anschaffung nach dem lagen. Letztlich war der Vorschrift
nur ein recht kurzer Geltungszeitraum beschieden, denn bereits mit StEntlG
1999/2000/2002 v.
wurde
ihre Anwen...