Einkommensteuergesetz Kommentar
1. Aufl. 2016
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§ 7f Bewertungsfreiheit für abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens privater Krankenhäuser (weggefallen)
Allgemeine Erläuterungen
I. Normzweck und wirtschaftliche Bedeutung der Vorschrift
1Die Vorschrift sah Steuerbegünstigungen für Betreiber privater Krankenhäuser vor. Abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die dem Betrieb des Krankenhauses dienen, konnten begünstigt werden. Sonderabschreibungen waren für bewegliche Wirtschaftsgüter bis zu 50 % und für unbewegliche Wirtschaftsgüter bis zu 30 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten zulässig.
II. Entstehung und Entwicklung der Vorschrift
2Die Norm hat keine aktuelle Bedeutung mehr. § 7f EStG wurde durch EGAO 1977 mit Wirkung ab VZ 1976 eingefügt. Das JStG 1996 beschränkte die Anwendung der Vorschrift auf Wirtschaftsgüter, die vor dem bestellt oder mit deren Herstellung vor dem Stichtag begonnen wurde.