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OLG Hamburg Beschluss v. - 11 W 27/07

Leitsatz

Leitsatz:

»Für die Berechnung der Schwellenwerte nach § 1 Drittelbeteiligungsgesetz sind bei einem in Form einer GmbH betriebenen Klinikum die mit Gestellungsvertrag beschäftigten Mitglieder der DRK-Schwesternschaft, die mit Gestellungsvertrag beschäftigten Arbeitnehmer der Stadt und Mitarbeiter von faktischen Konzernunternehmen nicht hinzuzurechnen.«

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DB 2007 S. 2762 Nr. 50
YAAAF-48530

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