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LAG Frankfurt/Main Beschluss v. - 9 TaBV 308/12

Gesetze: MitbestG § 9; BetrVG § 5 Abs. 1; BetrVG § 7

Leitsatz

Leitsatz:

Wahlberechtigte Leiharbeitnehmer im Sinne des § 7 Satz 2 BetrVG zählen bei der Berechnung der Arbeitnehmerzahl für die Frage, ob die Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat in unmittelbarer Wahl oder Delegiertenwahl (bei mehr als 8.000 Arbeitnehmern) gewählt werden, mit.

Fundstelle(n):
RAAAF-48486

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