Einkommensteuergesetz Kommentar
1. Aufl. 2016
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§ 5a Gewinnermittlung bei Handelsschiffen im internationalen Verkehr
H 5a EStR; BStBl 2002 I 614, unter Berücksichtigung der Änderungen durch BStBl 2008 I 956 und BStBl 2013 I 1152; BStBl 2000 I 453.
Literatur: Gosch, Tarifbegrenzung bei gewerblichen Einkünften gemäß § 32c EStG verfassungswidrig?, DStR 1999, 752; Hildesheim, Die Gewinnermittlung bei Handelsschiffen im internationalen Verkehr nach der Tonnage (§ 5a EStG), DStZ 1999, 283; Schultze, Zweifelsfragen zur Besteuerung von Seeschiffen im internationalen Verkehr („Tonnagesteuer“), FR 1999, 977; Kanzler, „Tarifbegrenzungsbeschluss“ des BVerfG und Zukunft der Einkommensteuer, NWB 2006, 3191; Dißars/Kahl-Hinsch, Steuerliche Folgen einer Aufgabe der Tonnagebesteuerung, DStR 2013, 2092; Dißars, Die Gewinnermittlung nach § 5a EStG in der neueren Rechtsprechung des BFH, NWB 2014, 1793; Dißars, Beginn und Ende eines Gewerbebetriebs bei Gewinnermittlung nach § 5a EStG, NWB 2014, 3614; Jacobs, Raus aus der Tonnagesteuer, DB 2014, 863.
A. Allgemeine Erläuterungen
I. Normzweck und wirtschaftliche Bedeutung der Vorschrift
1Zur Förderung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit deutscher Reeder und zur langfristigen Bindung des aktiven Schifffahrtsbetr...