Einkommensteuergesetz Kommentar
1. Aufl. 2016
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§ 4e Beiträge an Pensionsfonds
Arbeitshilfen und Grundlagen online: Doetsch, Betriebliche Altersversorgung, Praxisfragen, NWB DokID: NWB QAAAE-52794.
A. Allgemeine Erläuterungen
1§ 4e EStG regelt den steuerrechtlichen Betriebsausgabenabzug von Unternehmen, die ihre betriebliche Altersversorgung unter Nutzung des Durchführungswegs Pensionsfonds betreiben. Er ist als lex specialis zur Generalnorm des § 4 Abs. 4 EStG zu sehen und schränkt die Abzugsfähigkeit von Beiträgen des Arbeitgebers an einen Pensionsfonds dem Grunde nach ein. Er erfasst dabei sowohl den Aufbau einer zusätzlichen betrieblichen Altersversorgung, als auch die Übertragung einer bereits in einem anderen Durchführungsweg bestehenden Versorgungsanwartschaft bzw. Versorgungsverpflichtung. Im Übertragungsfall besteht außerdem ein Wahlrecht zur Begrenzung des Betriebsausgabenabzugs der Höhe nach.
2–5(Einstweilen frei)
B. Systematische Kommentierung
6Der § 4e EStG wurde durch das AVmG v. eingeführt und trat zum in Kraft (Art. 35 Abs. 1 AVmG). Parallel dazu wurden das BetrAVG (Art. 9 AVmG) und das VAG (Art. 10 AVmG) um arbeitsrechtliche bzw. aufsichtsrechtliche Regelungen für den Pensionsfonds erweitert. Insbesondere die aufsichtsrechtlichen Regelung...