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Veranlassungsgerechte Zuordnung von Einkünften auch bei ehemaligen Betriebsstätten
[i]BFH, Urteil vom 20. 5. 2015 - I R 75/14 NWB UAAAF-05123 Die Gewinnabgrenzung und Besteuerung von Betriebsstätten gehört zu einem der umstrittensten Bereiche des internationalen Steuerrechts. Daher sind konsequent angewandte Prinzipien von besonderer Bedeutung für die Rechtspraxis. Ein neues Judikat des BFH trägt zur Rechtssicherheit bei: Abermals stellte der BFH klar, dass die Anwendung des Veranlassungsprinzips besonderes Gewicht bei der Zuordnung von Einkünften zu Betriebsstätten hat und davon auch nicht abgewichen wird, wenn die Betriebsstätte nicht mehr existiert. Der vorliegende Beitrag stellt die Entscheidung sowie ihre Bedeutung für die Praxis dar. Ferner wird auf weitere praxisrelevante Aspekte eingegangen, so z. B. das Fortgelten dieser Rechtsprechung angesichts der neuerdings anzuwendenden Grundsätze des sog. Authorized OECD Approach (AOA).
I. Sachverhalt
[i]Belgische Betriebsstätte wurde 2000 geschlossen – erst 2009 Auflösung von RückstellungenKlägerin und Revisionsbeklagte war eine GmbH & Co. KG. Im Streitjahr 2009 war sie als Organträgerin einer Tochtergesellschaft (B-GmbH) nach Maßgabe von §§ 14 ff. KStG 2002 i. d. F. des JStG 2009 organschaftlich verbunden. Die Tochtergesellschaft unterhielt eine Betriebsstätte in Belgien, welche im Jahr 2000 geschlossen wurde....