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IWB Nr. 2 vom Seite 47

Die deutsch-niederländische Absprache zur Intensivierung des spontanen Informationsaustausches

Ein Vorgriff auf die zukünftige EU-Amtshilferichtlinie?

Dr. Almut Breuer

Am [i]BMF, Schreiben vom 22. 7. 2015 - IV B 6 - S 1301/08/10012: 047 NWB FAAAE-97239 haben das BMF und das Finanzministerium der Niederlande eine Absprache zur Intensivierung des spontanen Informationsaustausches über grenzüberschreitende Steuervereinbarungen und Entscheidungen in Bezug auf die EU-Amtshilferichtlinie und die §§ 8 und 9 EUAHiG getroffen (im Folgenden: die deutsch-niederländische Absprache). Diese Absprache betrifft den Austausch von Steuervereinbarungen oder Entscheidungen der Steuerbehörden beider Staaten mit potenzieller Auswirkung auf die Besteuerung im jeweils anderen Staat. Insbesondere geht es dabei um Advance Pricing Agreements (APAs), aber auch um andere Arten von Vorabzusagen und Entscheidungen, etwa über steuerliche Präferenzsysteme, z. B. die niederländische Innovationsbox. Im vorliegenden Beitrag wird die deutsch-niederländische Absprache näher beleuchtet. Zudem wird auf das Verhältnis der deutsch-niederländischen Absprache mit der bevorstehenden Änderung der EU-Amtshilferichtlinie eingegangen.

I. Europarechtlicher Rahmen und gesetzliche Grundlagen in den Niederlanden und in Deutschland

[i]Zu den Voraussetzungen von Spontanauskünften s. Seer, IWB 1/2016 S. 6 NWB DAAAF-29450 Innerhalb der EU gilt für den Informationsaustausch in Steuersachen die EU-Amtshilferichtlinie. Nach regelt die Amtshilferichtlinie den Austausch von Informationen, soweit diese für die Besteuerung in den Mitgliedstaaten voraussichtlich erheblich sind. Nach