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NWB BB 2/2016 S. 39

Keine Steuerberatung von Steuerberatungsgesellschaft aus anderem EU-Staat

Aufgrund der fehlenden Bestellung zum Steuerberater darf eine Steuerberatungsgesellschaft aus einem anderen EU-Staat in Deutschland nicht uneingeschränkte Hilfe in Steuersachen leisten.

Der EuGH stellte fest, dass eine nach den Rechtsvorschriften in einem anderen Rechtsstaat gegründete Gesellschaft, die ihren Sitz in diesem Mitgliedstaat hat und nicht von Steuerberatern verantwortlich geführt werde, in Deutschland nicht als Steuerberatungsgesellschaft anerkannt werde. Deshalb dürfe sie auch keine uneingeschränkte Hilfe in Steuersachen leisten. Für die uneingeschränkte Hilfe in Steuersachen sei vorausgesetzt, dass die Gesellschaft von Steuerberatern geführt werde und als Steuerberater nur derjenige bestellt werde, der die Prüfung als Steuerberater bestanden habe oder von dieser befreit wurde...