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Adipositas ist kein Kündigungsgrund
Krankhafte Fettleibigkeit allein berechtigt nicht zu einer Kündigung. Das ArbG Düsseldorf hat entschieden, dass eine verminderte Leistungsfähigkeit eines Arbeitnehmers nicht alleine aufgrund seiner Körperfülle hinreichend konkret dargelegt wird.
Der beklagte Arbeitgeber habe nicht in ausreichendem Maße dargelegt, dass der Arbeitnehmer seiner geschuldeten Leistung ganz oder teilweise nicht erbringen könne. Des Weiteren bestehe kein Anspruch auf Entschädigung. Ein solcher Anspruch setze nach der Rechtsprechung des EuGH und des BAG eine Behinderung voraus. Zwar könne Adipositas eine Behinderung sein, wenn der Arbeitnehmer deshalb langfristig an der wirksamen Teilhabe am Berufsleben gehindert sei. Jedoch habe der Arbeitnehmer vorgetragen, alle geschuldeten Tätigkeiten ausüben zu können (