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Track 08 | Haushaltsnahe Leistungen: Betreuung eines Haustieres ist begünstigt
Die Versorgung und Betreuung eines im Haushalt des Steuerpflichtigen aufgenommenen Haustieres ist – entgegen der Auffassung des BMF – als haushaltsnahe Dienstleistung nach § 35a Abs. 2 Satz 1 EStG begünstigt. Hätte der Gesetzgeber lediglich bestimmte haushaltsnahe Dienstleistungen begünstigen wollen, hätte es einer abschließenden Regelung im Gesetz bedurft. Ungeklärt ist, ob auch bei Hausbesuchen eines Tierarztes der Steuerbonus beansprucht werden kann.
Ein weiteres Mal hat die Finanzverwaltung Schiffbruch erlitten, was ihre restriktive Haltung bei haushaltsnahen Leistungen angeht.
Der Bundesfinanzhof hat zu Gunsten der vielen Tierliebhaber in Deutschland entschieden: Die Versorgung und Betreuung eines Haustieres, das im Haushalt des Steuerpflichtigen lebt, ist als haushaltsnahe Dienstleistung begünstigt. Das gilt – so der BFH – für Tätigkeiten wie das Füttern, die Fellpflege, das Ausführen und die sonstige Beschäftigung des Tieres sowie auch für die im Zusammenhang mit dem Tier erforderlichen Reinigungsarbeiten. Hätte der Gesetzgeber lediglich bestimmte haushaltsnahe Dienstleistungen begünstigen wollen, hätte es – nach Meinung des BFH – einer abschließend...