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Track 07 | Umsatzsteuer: Zweifelsfragen zur Geschäftsveräußerung im Ganzen
Die OFD Niedersachsen hat einige Zweifelsfragen zur umsatzsteuerlichen Behandlung einer Geschäftsveräußerung im Ganzen geklärt. Anhand von zwei Beispielen aus der OFD-Verfügung zeigen wir die Konsequenzen auf, wenn der Erwerber das Unternehmen in veränderter Form fortführt. Dabei ist auf die bei der Übertragung bestehende Absicht abzustellen. Zudem greifen wir eine Aussage der OFD zum Vorsteuerabzug aus den Veräußerungskosten bei einer Geschäftsveräußerung auf.
Zur umsatzsteuerlichen Behandlung einer Geschäftsveräußerung im Ganzen hat die Oberfinanzdirektion Niedersachsen ebenfalls Zweifelsfragen geklärt. Zwei Punkte wollen wir nun aufgreifen.
In ihrer Verfügung weist die OFD darauf hin: Eine Geschäftsveräußerung kann auch dann vorliegen, wenn der Erwerber das Unternehmen in veränderter Form fortführt. Dabei ist abzustellen auf die bei der Übertragung bestehende Absicht.
Die Behörde erläutert dies anhand von zwei Beispielen. Im ersten heißt es: Ein auf ein Großprojekt beschränktes Bauträgerunternehmen erwirbt ein Grundstück und bebaut es. Um es möglichst gut veräußern zu können, sucht der Bauträger Mieter und schließt mit ihnen Mietverträge ...