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Track 24 | Arbeitszimmer: Drittaufwand bei hälftigem Miteigentum von Ehegatten
Nutzt ein Ehegatte ein außerhäusliches Arbeitszimmer alleine und steht dieses Arbeitszimmer im hälftigen Miteigentum beider Ehegatten, sind nach einer Entscheidung des FG Berlin-Brandenburg die grundstücksorientierten Aufwendungen nur in Höhe des hälftigen Miteigentumsanteils als Werbungskosten abziehbar. Das FG hatte im Streitfall die Revision zum BFH zunächst nicht zugelassen. Auf eine Nichtzulassungsbeschwerde hin ist nun jedoch ein Revisionsverfahren beim BFH anhängig.
Die Abzugsfähigkeit von Drittaufwand sorgt immer wieder für Ärger mit dem Finanzamt . So auch in einem Fall, der kürzlich dem Finanzgericht Berlin-Brandenburg vorlag.
Eine Lehrerin wohnte zusammen mit ihrem Ehemann in einem Mehrfamilienhaus. Im gleichen Haus, jedoch auf einer anderen Etage und räumlich nicht mit der Privatwohnung verbunden, nutzte sie eine weitere – kleinere – Wohnung als Arbeitszimmer. Eigentlich eine clevere Steuerspargestaltung. Das Schlagwort lautet: außerhäusliches Arbeitszimmer. Die Abzugsbeschränkung für ein häusliches Arbeitszimmer gilt in diesem Fall nicht.
Das Finanzamt überprüfte im Rahmen der betriebsnahen Veranlagung die Verhältnisse v...