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VG Karlsruhe Urteil v. - 3 K 24/15

Gesetze: Richtlinie 2003/88/EG (Arbeitszeitrichtlinie) Art. 7 Abs. 2; AZuVO § 25a; BGB § 288; BGB § 291; BGB § 286

Leitsatz

Leitsatz:

Bei Beendigung des Beamtenverhältnisses durch Tod des Beamten entsteht ein unmittelbar aus Art. 7 Abs. 2 der RL 2003/88/EG abzuleitender, vererblicher Anspruch auf Abgeltung nicht genommenen Urlaubs. Ein solcher Abgeltungsanspruch entsteht nur im Hinblick auf die unionsrechtlich gewährleistete Mindesturlaubsdauer, nicht aber auch im Hinblick auf durch nationale Bestimmungen - wie etwa § 125 Abs. 1 SGX IX - gewährleistete weitergehende Urlaubsansprüche.

Fundstelle(n):
NAAAF-46461

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