Veröffentlichung einer Entscheidung des Landessozialgericht Rheinland-Pfalz vom zum Az.: L 5 KR 5/15 Wohnt ein Versicherter in einer Seniorenresidenz im Rahmen eines sogenannten Service-Wohnens, kann er gegen die Krankenkasse einen Anspruch auf Behandlungspflege nach § 37 Abs 2 SGB V haben, sofern der Träger der Seniorenresidenz nicht zur Erbringung der Behandlungspflege verpflichtet ist.
Wohnt ein Versicherter in einer Seniorenresidenz im Rahmen eines sogenannten Service-Wohnens, kann er gegen die Krankenkasse einen Anspruch auf Behandlungspflege nach § 37 Abs 2 SGB V haben, sofern der Träger der Seniorenresidenz nicht zur Erbringung der Behandlungspflege verpflichtet ist.
Fundstelle(n): IAAAF-46454
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