Lfd. Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbildes | zu
vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse |
1 | 2 | 3 |
1 | Der
Ausbildungsbetrieb (§ 4 Abs. 1 Nr. 1) | |
1.1 | Stellung,
Rechtsform und Struktur (§ 4 Abs. 1 Nr. 1.1) |
- Zielsetzung und Geschäftsfelder des Ausbildungsbetriebes sowie
seine Stellung am Markt und seine Bedeutung in der Region
beschreiben
- Rechtsform des Ausbildungsbetriebes
darstellen
- Zusammenarbeit des Ausbildungsbetriebes
mit Wirtschaftsorganisationen, Behörden, Gewerkschaften und Berufsvertretungen
beschreiben
- Aufbau- und Ablauforganisation sowie
Zuständigkeiten im Ausbildungsbetrieb erläutern
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1.2 | Berufsbildung (§ 4 Abs. 1 Nr. 1.2) |
- die Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag feststellen
und die Aufgaben der Beteiligten im dualen System beschreiben
- den betrieblichen Ausbildungsplan mit der Ausbildungsordnung
vergleichen und unter Nutzung von Arbeits- und Lerntechniken zu seiner
Umsetzung beitragen
- Qualifizierung für die
berufliche und persönliche Entwicklung begründen; branchenbezogene
Fortbildungsmöglichkeiten ermitteln
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1.3 | Sicherheit
und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (§ 4 Abs. 1 Nr. 1.3) |
- Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz
feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen
- berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften
anwenden
- Verhaltensweisen bei Unfällen
beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten
- Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden;
Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung
ergreifen
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1.4 | Umweltschutz (§ 4 Abs. 1 Nr. 1.4) | Zur Vermeidung
betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich
beitragen, insbesondere
- mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und
seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären
- für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes
anwenden
- Möglichkeiten der wirtschaftlichen und
umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen
- Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden
Entsorgung zuführen
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2 | Geschäftsprozesse und Märkte (§ 4 Abs. 1 Nr. 2) | |
2.1 | Märkte,
Kunden, Produkte und Dienstleistungen (§ 4 Abs. 1 Nr. 2.1) |
- Bedeutung der Märkte, der Wettbewerber, des Standortes und des
eigenen Leistungsangebotes für den Ausbildungsbetrieb aufzeigen
- Marktaktivitäten des Ausbildungsbetriebes mit Wettbewerbern
vergleichen
- Veränderungen von Angebot und
Nachfrage feststellen und deren Auswirkungen bewerten
- Kunden und Kundengruppen des Ausbildungsbetriebes unterscheiden
und deren Erwartungen berücksichtigen
- betriebliche
Gestaltungsmöglichkeiten der Kundenorientierung nutzen
- mit Geschäftspartnern kommunizieren und dabei kulturelle sowie
branchenspezifische Geschäftsgepflogenheiten berücksichtigen
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2.2 | Geschäftsprozesse und organisatorische
Strukturen (§ 4 Abs. 1 Nr. 2.2) |
- betriebliche Organisationsformen und Entscheidungswege
erläutern
- den Zusammenhang von Geschäftsprozessen
und Organisation beschreiben
- Systematik von
Prozessabläufen und Zusammenhänge von Teilprozessen beachten
- Erfordernisse von ganzheitlichen Geschäftsprozessen
beachten
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3 | Information, Kommunikation, Arbeitsorganisation (§ 4
Abs. 1 Nr. 3) | |
3.1 | Informationsbeschaffung und -verarbeitung (§ 4
Abs. 1 Nr. 3.1) |
- externe und interne Informationsquellen auswählen und
nutzen
- Daten und Informationen erfassen, ordnen,
verwalten und auswerten
- Vorschriften zu
Datenschutz und Urheberrecht einhalten
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3.2 | Informations- und Kommunikationssysteme (§ 4 Abs. 1
Nr. 3.2) |
- Netze und Dienste nutzen
- Kommunikationstarife und -kosten berücksichtigen
- Leistungsmerkmale und Kompatibilität von Hardware- und
Softwarekomponenten beachten
- Betriebssystem,
Standardsoftware und betriebsspezifische Software anwenden
- Daten und Informationen eingeben, mit betriebsüblichen Verfahren
sichern und pflegen
- technische und ergonomische
Bedienungserfordernisse berücksichtigen
- unterschiedliche Zugriffsberechtigungen begründen
- Einflüsse von Informations- und Kommunikationssystemen auf
Geschäftsprozesse, Betriebsabläufe und Arbeitsplätze im Ausbildungsbetrieb
erläutern
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3.3 | Planung
und Organisation (§ 4 Abs. 1 Nr. 3.3) |
- Ziele, Reihenfolge und Zeitplan für Aufgaben
festlegen
- Probleme analysieren,
Lösungsalternativen entwickeln und bewerten
- Organisations- und Arbeitsmittel wirtschaftlich und ökologisch
einsetzen
- Termine planen, abstimmen und
überwachen
- Durchführungs- und Erfolgskontrollen
vornehmen und Korrekturmaßnahmen ergreifen
- Lern-
und Arbeitstechniken anwenden
- Regeln funktionaler
und ergonomischer Arbeitsplatz- und Arbeitsraumgestaltung
beachten
- eigene Arbeit systematisch und
qualitätsorientiert planen, durchführen und kontrollieren
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3.4 | Teamarbeit, Kommunikation und Präsentation (§ 4
Abs. 1 Nr. 3.4) |
- Auswirkungen von Information, Kommunikation und Kooperation für
Betriebsklima, Arbeitsleistung und Geschäftserfolg beachten
- Aufgaben im Team planen und bearbeiten, Ergebnisse abstimmen und
auswerten
- Moderationstechniken anwenden und an
der Teamentwicklung mitwirken
- Regeln
unterschiedlicher Kommunikationsformen anwenden
- Möglichkeiten der Konfliktlösung anwenden
- Themen und Unterlagen situations- und adressatengerecht
aufbereiten und präsentieren
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3.5 | Anwendung
einer Fremdsprache bei Fachaufgaben (§ 4 Abs. 1 Nr. 3.5) |
- fremdsprachige Fachbegriffe verwenden
- im Ausbildungsbetrieb übliche fremdsprachige Informationen
auswerten
- Auskünfte erteilen und einholen, auch in
einer fremden Sprache
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4 | Integrative Unternehmensprozesse (§ 4 Abs. 1
Nr. 4) | |
4.1 | Logistik (§ 4 Abs. 1 Nr. 4.1) |
- Ziele, Konzepte, Aufgabenträger und Objekte in der Logistikkette
erläutern
- Transportträger und -mittel unter
wirtschaftlichen Aspekten beurteilen
-
produktspezifische Transport- und Lagervorschriften
berücksichtigen
- Versanddispositionen
durchführen
- Produkte und Leistungen annehmen,
prüfen und dokumentieren
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4.2 | Qualität
und Innovation (§ 4 Abs. 1 Nr. 4.2) |
- Bedeutung von Qualitätsstandards und Zertifizierungen als
Leistungsmerkmal darstellen
- Produkt- und
Prozessinnovationen im Ausbildungsbetrieb unterscheiden
- qualitätssichernde Maßnahmen anwenden, Fehlern und Störungen
vorbeugen und an Innovationsprozessen mitwirken
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4.3 | Finanzierung (§ 4 Abs. 1 Nr. 4.3) |
- Finanzierungskosten für Aufträge und Projekte
ermitteln
- Finanzierungen für Aufträge oder
Projekte vorbereiten und abwickeln
- Formen der
Kreditsicherung beachten
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4.4 | Controlling (§ 4 Abs. 1 Nr. 4.4) |
- Controllingsysteme beachten und Controllinginstrumente des
Ausbildungsbetriebes anwenden
- betriebswirtschaftliche Informations-, Kontroll- und
Planungsinstrumente anwenden
- Statistiken
anfertigen, Kennzahlen ableiten und auswerten
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5 | Marketing
und Absatz (§ 4 Abs. 1 Nr. 5) | |
5.1 | Auftragsanbahnung und -vorbereitung (§ 4 Abs. 1
Nr. 5.1) |
- Markt- und Kundendaten erheben und auswerten
- Marketinginstrumente anwenden und an Maßnahmen
mitwirken
- wettbewerbsrechtliche Vorschriften
beachten
- Verfahren der Preisbildung
anwenden
- Anfragen bearbeiten, Kunden beraten und
Angebote unter Berücksichtigung von Liefer- und Zahlungsbedingungen sowie der
Bonität von Kunden erstellen
- Absatzwege in
Abhängigkeit von Produkt- und Zielgruppen nutzen
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5.2 | Auftragsbearbeitung (§ 4 Abs. 1 Nr. 5.2) |
- Kundengespräche vorbereiten, durchführen und
nachbereiten
- Aufträge annehmen
- Einzelheiten der Auftragsabwicklung mit Kunden
vereinbaren
- Auftragsabwicklung mit internen und
externen Leistungserstellern koordinieren, Aufträge disponieren und
abwickeln
- Rechnungen erstellen
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5.3 | Auftragsnachbereitung und Service (§ 4 Abs. 1
Nr. 5.3) |
- Service-, Kundendienst- und Garantieleistungen situations- und
kundengerecht einsetzen
- Zahlungsverhalten von
Kunden beachten
- Kundenreklamationen
bearbeiten
- Kundenpflege und Maßnahmen der
Kundenbindung durchführen
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6 | Beschaffung und Bevorratung (§ 4 Abs. 1 Nr. 6) | |
6.1 | Bedarfsermittlung und Disposition (§ 4 Abs. 1
Nr. 6.1) |
- Bedarf an Produkten und Dienstleistungen ermitteln
- Dispositionsverfahren anwenden
- Bestellmengen und Bestelltermine ermitteln
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6.2 | Bestelldurchführung (§ 4 Abs. 1 Nr. 6.2) |
- Bezugsquellen ermitteln, vergleichen und auswerten
- Angebote einholen, prüfen und vergleichen
- Bestellungen bei Lieferanten vorbereiten, durchführen und
nachbereiten
- Vertragserfüllung überwachen und
Maßnahmen zur Vertragserfüllung einleiten
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6.3 | Vorratshaltung und Beständeverwaltung (§ 4 Abs. 1
Nr. 6.3) |
- System der Vorratshaltung des Ausbildungsbetriebes
auftragsbezogen berücksichtigen
- Bestände erfassen,
kontrollieren und bewerten
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7 | Personal (§ 4 Abs. 1 Nr. 7) | |
7.1 | Rahmenbedingungen, Personalplanung (§ 4 Abs. 1
Nr. 7.1) |
- betriebliche und tarifliche Regelungen sowie arbeits- und
sozialrechtliche Bestimmungen beachten
- mit anderen
Bereichen sowie mit den betriebsverfassungsrechtlichen Organen
zusammenarbeiten
- betriebliche Ziele und Grundsätze
der Personalplanung, Personalbeschaffung und des Personaleinsatzes
berücksichtigen
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7.2 | Personaldienstleistungen (§ 4 Abs. 1 Nr. 7.2) |
- Instrumente zur Personalbeschaffung und Personalauswahl
anwenden
- Aufgaben der Personalverwaltung
einschließlich Eintritte und Austritte bearbeiten
- Entgeltregelungen unterscheiden, die Positionen einer Abrechnung
beschreiben und das Nettoentgelt ermitteln
- die
sozialen Leistungen und Einrichtungen sowie deren Ziele im Ausbildungsbetrieb
benennen
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7.3 | Personalentwicklung (§ 4 Abs. 1 Nr. 7.3) |
- Maßnahmen der Personalentwicklung des Ausbildungsbetriebes
erklären
- interne und externe
Weiterbildungsmöglichkeiten beschreiben und bei ihrer organisatorischen
Umsetzung mitwirken
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8 | Leistungserstellung (§ 4 Abs. 1 Nr. 8) | |
8.1 | Produkte
und Dienstleistungen (§ 4 Abs. 1 Nr. 8.1) |
- Art, Beschaffenheit und Güte von Produkten und Dienstleistungen
des Ausbildungsbetriebes beschreiben
- Kunden- und
Lieferanteneinflüsse auf die betriebliche Leistungserstellung
beachten
- Prozesse der Leistungserstellung im
Ausbildungsbetrieb unterscheiden
- Daten zur
Leistungserstellung auswerten
- bei der Planung und
Vorbereitung der Leistungserstellung mitwirken
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8.2 | Prozessunterstützung (§ 4 Abs. 1 Nr. 8.2) |
- Möglichkeiten der betrieblichen Infrastruktur
nutzen
- Erhalt und Verbesserung der
Betriebseinrichtungen begründen und kaufmännisch bearbeiten
- beim Investitionsprozess mitwirken
|
9 | Leistungsabrechnung (§ 4 Abs. 1 Nr. 9) | |
9.1 | Buchhaltungsvorgänge (§ 4 Abs. 1 Nr. 9.1) |
- Geschäftsvorgänge für das Rechnungswesen
bearbeiten
- Bestands- und Erfolgskonten
führen
- Vorgänge des Zahlungsverkehrs und des
Mahnwesens bearbeiten
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9.2 | Kosten-
und Leistungsrechnung (§ 4 Abs. 1 Nr. 9.2) |
- Kosten erfassen und überwachen
- Leistungen bewerten und verrechnen
- Kalkulationen betriebsbezogen durchführen
- Instrumente der Kostenplanung und -kontrolle
anwenden
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9.3 | Erfolgsrechnung und Abschluss (§ 4 Abs. 1
Nr. 9.3) |
- Bewertungsvorschriften anwenden
- Geschäftsabschlüsse des Ausbildungsbetriebes
beurteilen
- Kennzahlen zur Darstellung des
betrieblichen Erfolges ermitteln und auswerten
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10 | Fachaufgaben im Einsatzgebiet (§ 4 Abs. 1
Nr. 10) | |
10.1 | Einsatzgebietsspezifische Lösungen (§ 4 Abs. 1
Nr. 10.1) |
- typische Arbeitstechniken und Verfahren unter Beachtung der
Sachverhalte des Einsatzgebietes anwenden
- einsatzgebietsspezifische Aufgaben, Produkte, Dienstleistungen,
Funktionen, Prozesse zu den Kernaufgaben des Ausbildungsbetriebes in Beziehung
setzen; deren Bedeutung, Zusammenhänge und Wechselwirkungen darstellen und
bewerten
- einsatzgebietsspezifische Aufgaben anhand
betriebsspezifischer Kennzahlen analysieren und Lösungen
erarbeiten
- vorhandene Lösungen im Einsatzgebiet
erfassen, ihre Übertragbarkeit und Wirtschaftlichkeit aufgabenbezogen
überprüfen und anpassen
- einsatzgebietsspezifische
Entscheidungsvorlagen strukturieren, aufbereiten und
präsentieren
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10.2 | Koordination einsatzgebietsspezifischer Aufgaben und
Prozesse (§ 4 Abs. 1 Nr. 10.2) |
- mit internen und externen Partnern zusammenarbeiten und dabei
Organisation, Arbeitsabläufe und Zuständigkeiten einsatzgebietsübergreifend
beachten
- Ressourceneinsatz und Leistungen unter
Beachtung wirtschaftlicher und zeitlicher Vorgaben planen, überwachen und
steuern
- Prozesse des Einsatzgebietes analysieren,
Teilprozesse verknüpfen und zur Optimierung beitragen
- qualitätssichernde und -fördernde Instrumente anwenden; Störungen
und Fehlern systematisch vorbeugen; Probleme einsatzgebietsspezifisch
lösen
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