ZahnmedAusbV § 8
Abschnitt 2: Abschlussprüfung
§ 8 Prüfungsbereiche des Teiles 1
Teil 1 der Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
„Durchführen von Hygienemaßnahmen und Aufbereiten von Medizinprodukten“ und
„Empfangen und Aufnehmen von Patientinnen und Patienten“.
Fundstelle(n):
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NAAAJ-64149