ZahnmedAusbV § 8

Abschnitt 2: Abschlussprüfung

§ 8 Prüfungsbereiche des Teiles 1

Teil 1 der Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:

  1. „Durchführen von Hygienemaßnahmen und Aufbereiten von Medizinprodukten“ und

  2. „Empfangen und Aufnehmen von Patientinnen und Patienten“.

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NAAAJ-64149