ZahnmedAusbV § 12
Abschnitt 2: Abschlussprüfung
§ 12 Prüfungsbereiche des Teiles 2
Teil 2 der Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
„Assistieren bei und Dokumentieren von zahnärztlichen Maßnahmen“,
„Organisieren der Verwaltungsprozesse und Abrechnen von Leistungen“ sowie
„Wirtschafts- und Sozialkunde“.
Fundstelle(n):
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NAAAJ-64149