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Niedersächsisches Finanzgericht  Urteil v. - 7 K 168/13

Gesetze: AO § 121, AO § 237, AO § 239

Aussetzungszinsen: Zeitpunkt der endgültigen Erfolglosigkeit des Rechtsbehelfs

Leitsatz

  1. Zu der Frage, wann ein Rechtsbehelf gegen einen Steuerbescheid endgültig keinen Erfolg gehabt hat.

  2. Endgültig erfolglos ist eine Anfechtungsklage auch dann, wenn die Beteiligten übereinstimmend den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklären.

  3. Die Frage der Erfolglosigkeit „dem Grunde nach” kann bei einem Steuerbescheid, mit dem Steuern festgesetzt werden, nicht von der Frage der Erfolglosigkeit „der Höhe nach” abgekoppelt werden.

  4. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Erfolglosigkeit eines Rechtsbehelfs ist nicht die tatsächliche Verständigung oder die Erledigungserklärung im Klageverfahren, sondern erst der Eintritt der Bestandskraft der geänderten Bescheide.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
LAAAF-45711

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