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Pflegekosten und Pflege-Pauschbetrag
Der Beitrag wird seit Dezember 2018 nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie dazu den infoCenter-Beitrag "Krankheits- und Pflegekosten".
I. Definition
Pflegekosten sind Aufwendungen, die einem Steuerpflichtigen durch die Pflege einer anderen Person entstehen. Wegen der Aufwendungen für die eigene Pflege vgl. die Stichworte „Behinderte Menschen” und „Krankheitskosten” und wegen der Aufwendungen eines pflegebedürftigen Heimbewohners für Haushaltsdienstleistungen das Stichwort „Hilfe im Haushalt”.
Schönfeld/Plenker, Pflegepauschbetrag, Lexikon Lohnbüro
Schmidt, Außergewöhnliche Belastungen, Grundlagen
Unterhaltsleistungen gem. § 33a EStG, Arbeitshilfe
Merker, Wie ist der Pflegepauschbetrag aufzuteilen?, Steuerfach-Scout
Merker, Was ist, wenn die pflegende Person Pflegegeld erhält? Steuerfach-Scout
NWB EStG Kommentar/Bleschick, § 33b - Pauschbeträge für behinderte Menschen
Pauschbeträge bei der Einkommensteuer und Lohnsteuer, Arbeitshilfe
II. Pflege-Pauschbetrag
Einen Pflege-Pauschbetrag (