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InfoCenter - Stand: 11.03.2018

Ausbildungsfreibetrag

Michael Meier

Der Beitrag wird seit Dezember 2018 nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie dazu den infoCenter-Beitrag "Steuerentlastung durch Kinder".

I. Definition

Der Ausbildungsfreibetrag soll den Sonderbedarf abdecken, der für volljährige Kinder entsteht, die sich in Berufsausbildung befinden und außerhalb des elterlichen Hausstands untergebracht sind. Der allgemeine Ausbildungsbedarf für Kinder ist mit dem Freibetrag für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung abgegolten.

Der Ausbildungsfreibetrag ist Bestandteil des Familienleistungsausgleichs.

II. Voraussetzungen und Höhe

Seit dem VZ 2012 kann ein Steuerpflichtiger für

  • ein Kind,

  • für das er einen Kinderfreibetrag oder Kindergeld erhält,

  • das sich in Berufsausbildung befindet (freiwilliges soziales Jahr ist keine Berufsausbildung!),

  • auswärtig untergebracht und

  • volljährig ist (Beschränkung auf volljährige Kinder ist auch bei minderjährigen, hochbegabten Studenten zu beachten),

    einen Freibetrag in Höhe von 924 € je Kalenderjahr vom Gesamtbetrag der Einkünfte abziehen.

    Die Ve...

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