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Körperschaftsteuer | Verdeckte Gewinnausschüttungen durch überhöhte Geschäftsführervergütungen
Die Annahme einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) kann nicht dadurch ausgeschlossen werden, dass die Festlegung der überhöhten Geschäftsführervergütungen bei der Tochter-GmbH einer KG der Zustimmung eines gesellschaftsvertraglich S. 81errichteten und jederzeit auflösbaren Beirats bedarf (Bezug: § 15, § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2, Abs. 3, § 25 Abs. 1 EStG; § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG; § 15 AO; § 120 Abs. 3 Nr. 1 FGO; § 52 Abs. 1 GmbHG; § 93, § 112, § 116 AktG).
Im Urteilsfall war eine GmbH & Co. KG zu 100 % an einer GmbH beteiligt. Die Väter der Kommanditisten waren Geschäftsführer bei dieser Tochter-GmbH. Bei einer Außenprüfung erachtete der Prüfer die Geschäftsführergehälter der Väter bei der GmbH als deutlich überhöht und behandelte sie teilweise als vGA an die KG, da es sich wegen des Verwandtschaftsverhältnisses zwischen den GmbH-Geschäftsf...