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Körperschaftsteuer | Wirtschaftliches Eigentum an Aktien bei einer Wertpapierleihe
Das wirtschaftliche Eigentum an Aktien, die im Rahmen einer sog. Wertpapierleihe an den Entleiher zivilrechtlich übereignet wurden, kann ausnahmsweise beim Verleiher verbleiben, wenn die Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalls ergibt, dass dem Entleiher lediglich eine formale zivilrechtliche Rechtsposition verschafft werden sollte. § 8b KStG 2002 i. d. F. des [i]infoCenter „Wertpapierleihgeschäfte“ NWB SAAAC-37528 UntStRefG 2008 findet nach dem dann beim Entleiher bezogen auf die „entliehenen“ Anteile und die daraus resultierenden Einkünfte insgesamt keine Anwendung.