Der Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, der Kinder seiner Partnerin, die nicht gleichzeitig seine eigenen Kinder sind, im gemeinsamen Haushalt mit erzieht, ist nicht Elternteil im Sinne des § 55 Abs. 3 Satz 2 SGB XI in Verbindung mit § 56 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 und Abs. 3 Nr. 2 und 3 SGB I und deshalb nicht vom Beitragszuschlag für Kinderlose in der Pflegeversicherung befreit.
Der Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, der Kinder seiner Partnerin, die nicht gleichzeitig seine eigenen Kinder sind, im gemeinsamen Haushalt mit erzieht, ist nicht Elternteil im Sinne des § 55 Abs. 3 Satz 2 SGB XI in Verbindung mit § 56 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 und Abs. 3 Nr. 2 und 3 SGB I und deshalb nicht vom Beitragszuschlag für Kinderlose in der Pflegeversicherung befreit.
Fundstelle(n): DStR 2016 S. 2047 Nr. 35 JAAAF-32665
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