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OFD Frankfurt/M. 15.04.2003 S 2285 A - 6 - St II 25
Einkommensteuer; | Unterhaltsaufwendungen für Wehrpflichtige und Zivildienstleistende (§ 33a EStG)
Zur Berücksichtigung von Unterhaltsaufwendungen für Wehrpflichtige und Zivildienstleistende nach § 33a EStG hat die II 25 ausführlich Stellung genommen.