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BRAO § 2

Erster Teil: Der Rechtsanwalt

§ 2 Beruf des Rechtsanwalts

(1) Der Rechtsanwalt übt einen freien Beruf aus.

(2) Seine Tätigkeit ist kein Gewerbe.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
KIEHL OAAAF-29147

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