Veräußerung von Zahlungsansprüchen eines
Landwirts aufgrund GAP-Reform als steuerbarer Umsatz
Leitsatz
1a)
Steht die Unternehmereigenschaft aufgrund nachhaltiger Ausführung
der sog. laufenden Umsätze ohnehin fest, kann das Merkmal der Nachhaltigkeit
für sonstige einzelne (entgeltliche) Umsätze vernachlässigt werden.
1b)
Die Veräußerung von Zahlungsansprüchen durch einen Landwirt ist
unternehmerisch und gehört zum Rahmen des Unternehmens, weil sie
in Bezug zur Haupttätigkeit des Landwirts steht. Denn der dem Landwirt
zugewiesene Zahlungsanspruch hat seine Grundlage in der zum Stichtag
ausgeübten landwirtschaftlichen Tätigkeit und die aus dem Zahlungsanspruch
resultierenden Betriebsprämien stellen eine Beihilfe für die landwirtschaftliche
Tätigkeit dar.
2a)
Einer Zuordnungsentscheidung durch Ausweis der Umsatzsteuer bedarf
es nur dann, wenn der Gegenstand nicht bereits seiner Art nach zum
Unternehmensvermögen gehört, wie bei gemischt nutzbaren Gegenständen.
Eine private, nichtunternehmerische Nutzung des Zahlungsanspruches
ist vorliegend aber aufgrund der Koppelung an die Betriebsinhaberschaft
sowohl bei der Zuteilung als auch beim Verkauf nicht zulässig und
damit nicht möglich.
2b)
Der Zahlungsanspruch des Landwirts gehört auch ertragsteuerlich
als immaterielles Wirtschaftsgut zum Anlagevermögen.
Fundstelle(n): WAAAF-28852
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