Abzugsfähigkeit von Kosten einer Geburtstagsfeier
als Werbungskosten
Leitsatz
Kosten
für eine Geburtstagsfeier können als Werbungskosten bei den Einkünften
aus nicht selbstständiger Arbeit abgezogen werden, wenn ein (Fremd-)Geschäftsführer ausschließlich
seine Mitarbeiter, bzw. Rentner sowie den Aufsichtsratsvorsitzenden einlädt,
separate private Feiern des runden Geburtstages stattfinden und
die Kosten je Teilnehmer an der Feier moderat sind. Im entschiedenen
Fall ergab im Übrigen die Gesamtschau aller Umstände den rein betrieblichen
Charakter der Feier (Einbindung des Arbeitgebers in die Organisation,
Werkhalle als Veranstaltungsort, Zeit: Freitag mittags bis in den
Nachmittag hinein, dem Kreis der Eingeladenen entsprechendes Ambiente).
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BBK-Kurznachricht Nr. 4/2016 S. 163 KSR direkt 2016 S. 4 Nr. 1 KÖSDI 2016 S. 19637 Nr. 1 NWB-Eilnachricht Nr. 14/2016 S. 986 StuB-Bilanzreport Nr. 13/2016 S. 516 JAAAF-28826
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