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OFD Hannover 07.03.2003 S 2144 - 272 - StH 221

Einkommensteuer; | betrieblicher Schuldzinsenabzug - Unterentnahmen aus Wirtschaftsjahren vor 1999

Zur Berücksichtigung von Unterentnahmen aus Wirtschaftsjahren vor 1999 beim betrieblichen Schuldzinsenabzug sind inzwischen zwei Revisionsverfahren gegen Urt. des FG Baden-Württemberg anhängig (Az. beim BFH: X R 40/02 und III R 34/02); s. dazu ausführlich NWB Meinungen Stellungnahmen Heft 15/2003 S. 1053. Gem. , S 2134 - 79 - StO 221 sind nunmehr entsprechende Einspruchsverfahren gem. § 363 Abs. 2 Satz 2 AO ruhen zu lassen, wenn der Einspruch auf die anhängigen Revisionen gestützt wird. Aussetzung der Vollziehung gem. § 361 AO ist allerdings nicht zu gewähren, da keine ernstlichen Zweifel an der bisher vertretenen Rechtsauffassung bestehen.